allgemeine
Geschäftsbedingungen 

AGB von Bernd Theilacker, OGGISOFT

   

1.) Geltung
1.1 Sämtliche Leistungen und Lieferungen von "Bernd Theilacker, OGGISOFT", nachfolgend OGGISOFT genannt, erfolgen ausschließlich auf der Grundlage dieser AGB. Von ihnen abweichende Bedingungen, auch Allgemeine Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, haben keine Gültigkeit.
1.2 Abweichungen oder Ergänzungen sowie telefonische, mündliche oder auf andere Weise getroffene Zusatzvereinbarungen erlangen nur und erst durch die schriftliche Bestätigung seitens
OGGISOFT Wirksamkeit.

2.) Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot entsprechend § 145 BGB, unabhängig davon, ob dieses Angebot schriftlich, mündlich, elektronisch (z.B. per e-Mail) oder auf sonstige Weise abgegeben wird.
OGGISOFT kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von 4 Wochen entweder durch Zusendung einer Auftragsbestätigung oder dadurch annehmen, dass dem Besteller die bestellte Ware innerhalb dieser Frist zugesandt wird.

3.) Fernabsatzgesetz (FernAbsG) 
Ihr Widerrufsrecht finden Sie in der Widerrufsbelehrung.

4.) Preise
In Rechnung gestellte Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste und verstehen sich freibleibend. Durch Lieferung / Versand entstehende Kosten werden gesondert berechnet. 

5.) Zahlung
5.1 Bestellungen werden erst nach Zahlungseingang ausgeliefert!
5.2 Rechnungsbeträge sind 14 Tage ab Rechnungserhalt ohne Abzug fällig; liegt eine Einzugsermächtigung vor, verlängert sich das Zahlungsziel auf 30 Tage (§ 286 Abs. 2 Nr. 1+2 BGB und Richtlinie 2000/35/EG).
5.3 Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach Setzung einer angemessenen Nachfrist nicht nach, ist
OGGISOFT berechtigt, auf den Rechnungsbetrag für jede weitere Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung eine Gebühr von je 5.- Euro zu erheben.
5.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, sofern und soweit seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von
OGGISOFT anerkannt sind.

6.) Lieferungen und Lieferzeiten
6.1 Als Lieferzeitpunkt ist der im jeweiligen Auftrag angegebene Zeitpunkt bzw. Zeitraum entscheidend. Der Beginn setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
6.2 Die Rücknahme von Lieferungen aufgrund falscher Bestellungen durch den Kunden ist grundsätzlich ausgeschlossen.
6.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von Ereignissen, die
OGGISOFT die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat OGGISOFT auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie berechtigen OGGISOFT , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so ist der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird
OGGISOFT von ihren Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten. Auf die genannten Umstände kann sich OGGISOFT jedoch nur berufen, sofern OGGISOFT den Kunden unverzüglich von ihnen benachrichtigt hat.

7.) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende Person oder Institution übergeben

 

worden ist oder zwecks Versendung das Betriebsgelände von OGGISOFT oder seines Auslieferers verlassen hat.

8.) Eigentumsvorbehalt
OGGISOFT behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus dem laufenden und aus vorangegangenen Aufträgen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des Kunden ist OGGISOFT berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt gleichzeitig der Rücktritt vom laufenden Vertrag.

9.) Gewährleistung
9.1 Offensichtliche Mängel müssen
OGGISOFT unabhängig von ihrer tatsächlichen oder vermuteten Ursache unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach Lieferung mitgeteilt werden.
9.2 Liegt ein von
OGGISOFT zu vertretender Mangel vor, so ist OGGISOFT zur Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
9.3 Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder ist
OGGISOFT zur Mangelbeseitigung oder Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die OGGISOFT zu vertreten hat, so ist der Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu verlangen.
9.4 Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere Schadensersatzansprüche einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden sind ausgeschlossen.
9.5 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn der Kunde wegen des Fehlens einer zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
9.6 Unbeschadet der Gewährleistungsrechte ist die Haftung auf das zehnfache des Rechnungsbetrages begrenzt.

10.) Zusätzlich geltende besondere Bestimmungen
10.1 Bei Erwerb und Verwendung von Software gelten die entsprechenden Lizenzbestimmungen, die dem Produkt beiliegen.
10.2 Druckwerke, Software und sonstige Produkte dürfen, falls nicht anders vereinbart - auch zum eigenen Gebrauch durch den Kunden - nicht vervielfältigt, nachgedruckt oder nachgeahmt werden.
10.3 Technische und optische Änderungen von Produkten behält sich
OGGISOFT ausdrücklich vor. Der Abnehmer ist berechtigt von der Bestellung zurückzutreten, wenn die Änderungen erheblich sind.
10.4 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
10.5 Verstöße verpflichten den Kunden zum Schadensersatz.

11.) Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle mit
OGGISOFT entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Heidenheim an der Brenz, bei Privatpersonen deren Gerichtsstand vor Ort. Auch bei Geschäften mit Auslandsberührungen gilt ausschließlich das Recht der Bundesrepublik Deutschland, das UN-Kaufrecht wird hiermit nach Art. 6 CISG ausgeschlossen.

12.) Schlussbestimmungen
Sollten einige der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten kommt. Die anderen Bestimmungen werden durch die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Klauseln nicht berührt.

Stand: Oktober 2006

e-Mail: OGGISOFT