1.) Geltung
1.1 Sämtliche Leistungen und Lieferungen von "Bernd Theilacker,
OGGISOFT",
nachfolgend
OGGISOFT genannt, erfolgen ausschließlich
auf der Grundlage dieser AGB. Von ihnen abweichende Bedingungen, auch Allgemeine
Geschäftsbedingungen des Vertragspartners, haben keine Gültigkeit.
1.2 Abweichungen oder Ergänzungen sowie telefonische, mündliche oder auf andere Weise
getroffene Zusatzvereinbarungen erlangen nur und erst durch die schriftliche Bestätigung
seitens OGGISOFT Wirksamkeit.2.)
Zustandekommen des Vertrages
Die Bestellung ist ein bindendes Angebot entsprechend § 145 BGB, unabhängig davon, ob dieses Angebot
schriftlich, mündlich, elektronisch (z.B. per e-Mail) oder auf sonstige Weise abgegeben wird.
OGGISOFT kann dieses Angebot nach seiner Wahl innerhalb von 4 Wochen entweder durch
Zusendung einer Auftragsbestätigung oder dadurch annehmen, dass dem Besteller die
bestellte Ware innerhalb dieser Frist zugesandt wird.
3.) Fernabsatzgesetz
(FernAbsG)
Ihr Widerrufsrecht finden Sie in der Widerrufsbelehrung.
4.) Preise
In Rechnung gestellte Preise richten sich nach der aktuellen Preisliste und verstehen sich
freibleibend. Durch Lieferung / Versand entstehende Kosten werden gesondert berechnet.
5.) Zahlung
5.1 Bestellungen werden erst nach Zahlungseingang ausgeliefert!
5.2 Rechnungsbeträge sind 14 Tage ab Rechnungserhalt ohne Abzug fällig;
liegt eine
Einzugsermächtigung vor, verlängert sich das Zahlungsziel auf 30 Tage
(§ 286 Abs. 2 Nr. 1+2 BGB und Richtlinie 2000/35/EG).
5.3 Kommt der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen auch nach Setzung einer
angemessenen Nachfrist nicht nach, ist OGGISOFT
berechtigt, auf den Rechnungsbetrag
für jede weitere Mahnung bzw. Zahlungsaufforderung eine Gebühr von je 5.- Euro zu
erheben.
5.4 Aufrechnungsrechte stehen dem Kunden nur zu, sofern und soweit seine
Gegenansprüche
rechtskräftig festgestellt, unbestritten oder von OGGISOFT
anerkannt sind.
6.) Lieferungen und Lieferzeiten
6.1 Als Lieferzeitpunkt ist der im jeweiligen Auftrag angegebene Zeitpunkt bzw. Zeitraum
entscheidend. Der Beginn setzt die Abklärung aller technischen Fragen voraus.
6.2 Die Rücknahme von Lieferungen aufgrund falscher Bestellungen durch den Kunden ist
grundsätzlich ausgeschlossen.
6.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt und aufgrund von
Ereignissen, die OGGISOFT die Lieferung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, hat
OGGISOFT auch bei verbindlich vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. Sie
berechtigen OGGISOFT , die Lieferung bzw. Leistung um die Dauer der Behinderung zuzüglich
einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben oder wegen des noch nicht erfüllten
Teils ganz oder teilweise vom Vertrag zurückzutreten.
6.4 Dauert die Behinderung länger als zwei Monate, so ist der Kunde nach angemessener
Nachfristsetzung berechtigt, hinsichtlich des noch nicht erfüllten Vertragsteils vom
Vertrag zurückzutreten. Verlängert sich die Lieferzeit oder wird
OGGISOFT von ihren
Verpflichtung frei, so kann der Kunde hieraus keine Schadensersatzansprüche herleiten.
Auf die genannten Umstände kann sich
OGGISOFT jedoch nur berufen, sofern
OGGISOFT den
Kunden unverzüglich von ihnen benachrichtigt hat.
7.) Gefahrenübergang
Die Gefahr geht auf den Kunden über, sobald die Sendung an die den Transport ausführende
Person oder Institution übergeben
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worden ist oder zwecks Versendung das Betriebsgelände
von
OGGISOFT oder seines Auslieferers verlassen hat.
8.) Eigentumsvorbehalt
OGGISOFT behält sich das Eigentum an der Kaufsache bis zum Eingang aller Zahlungen aus
dem laufenden und aus vorangegangenen Aufträgen vor. Bei vertragswidrigem Verhalten des
Kunden ist OGGISOFT berechtigt, die Kaufsache zurückzufordern. In der Zurücknahme
sowie in der Pfändung der Vorbehaltssache liegt gleichzeitig der Rücktritt vom laufenden
Vertrag.
9.) Gewährleistung
9.1 Offensichtliche Mängel müssen OGGISOFT
unabhängig von ihrer tatsächlichen oder
vermuteten Ursache unverzüglich, spätestens jedoch innerhalb von zwei Wochen nach
Lieferung mitgeteilt werden.
9.2 Liegt ein von OGGISOFT zu vertretender Mangel vor, so ist
OGGISOFT zur
Mangelbeseitigung oder zur Ersatzlieferung berechtigt.
9.3 Schlägt die Mangelbeseitigung fehl, oder ist OGGISOFT
zur Mangelbeseitigung oder
Ersatzlieferung nicht bereit oder nicht in der Lage, oder verzögert sich diese über
angemessene Fristen hinaus aus Gründen, die OGGISOFT
zu vertreten hat, so ist der
Kunde berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten oder eine Herabsetzung des Kaufpreises zu
verlangen.
9.4 Darüber hinausgehende Ansprüche des Kunden, insbesondere
Schadensersatzansprüche
einschließlich entgangenen Gewinns oder wegen sonstiger Vermögensschäden des Kunden
sind ausgeschlossen.
9.5 Vorstehende Haftungsbeschränkung gilt nicht, soweit die Schadensursache auf Vorsatz
oder grober Fahrlässigkeit beruht oder wenn der Kunde wegen des Fehlens einer
zugesicherten Eigenschaft Schadensersatzansprüche geltend macht.
9.6 Unbeschadet der Gewährleistungsrechte ist die Haftung auf das zehnfache des
Rechnungsbetrages begrenzt.
10.) Zusätzlich geltende besondere
Bestimmungen
10.1 Bei Erwerb und Verwendung von Software gelten die entsprechenden Lizenzbestimmungen,
die dem Produkt beiliegen.
10.2 Druckwerke, Software und sonstige Produkte dürfen, falls nicht anders vereinbart -
auch zum eigenen Gebrauch durch den Kunden - nicht vervielfältigt, nachgedruckt oder
nachgeahmt werden.
10.3 Technische und optische Änderungen von Produkten behält sich OGGISOFT
ausdrücklich
vor. Der Abnehmer ist berechtigt von der Bestellung zurückzutreten, wenn die
Änderungen erheblich sind.
10.4 Urhebervermerke, Seriennummern sowie sonstige der Programmidentifikation dienende
Merkmale dürfen auf keinen Fall entfernt oder verändert werden.
10.5 Verstöße verpflichten den Kunden zum Schadensersatz.
11.) Gerichtsstand
Gerichtsstand für alle mit OGGISOFT
entstehenden Rechtsstreitigkeiten ist Heidenheim an
der Brenz, bei Privatpersonen deren
Gerichtsstand vor Ort. Auch bei Geschäften mit Auslandsberührungen gilt ausschließlich das Recht
der Bundesrepublik Deutschland, das UN-Kaufrecht wird hiermit nach Art. 6
CISG ausgeschlossen.
12.) Schlussbestimmungen
Sollten einige der vorstehenden Bestimmungen unwirksam sein oder werden, so treten an die
Stelle der unwirksamen Bedingungen solche Regelungen, die dem wirtschaftlichen Zweck des
Vertrages unter angemessener Wahrung beiderseitiger Interessen am nächsten kommt. Die
anderen Bestimmungen werden durch die Unwirksamkeit einzelner oder mehrerer Klauseln nicht
berührt.
Stand: Oktober 2006
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